Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Anwendungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und Leistungen.

Vertragsabschluss

Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn die Ausführung erfolgt.

Preise und Zahlungen

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Genannte Preise verstehen sich mangels abweichender Vereinbarung grundsätzlich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung je Quartal im Voraus. Rechnungen sind nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Für nicht durch uns zu verantwortende Ausfallzeiten (z.B. Betriebsferien des Auftraggebers, behördliche Anordnungen, etc.) erfolgen im Falle von nicht Durchführbarkeit vertraglich festgelegter Regelservicetermine keine Gutschriften.

Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich bei nur fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Ist unser Kunde Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und die Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. Hauptleistungsverpflichtungen.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen und, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen in Zusammenhang stehen, zukünftigen Ansprüche erfüllt sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswerts unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

Nachfolgeklausel

Schließt der Auftraggeber mit uns einen Servicevertrag und ändern sich während der Laufzeit dieses Vertrages die Eigentums- oder Pachtverhältnisse des Auftraggebers, ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich, schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er dies, ist er zur Erfüllung des Vertrages bzw. zum Ersatz des uns aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehenden Schadens, insbesondere des entgangenen Gewinns verpflichtet.
Führen wir, in Unkenntnis der veränderten Eigentums- oder Pachtverhältnisse, unsere Serviceleistung für den neuen Eigentümer/Pächter weiter aus und billigt dieser die Dienstleistung stillschweigend, tritt er automatisch als Rechtsnachfolger unseres ursprünglichen Vertragspartners ein und hat als solcher dessen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person ist, das Gericht unseres Hauptsitzes zuständig.

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Manuel Lama Lois
Geschäftsführer
Zum Brühl 31
69190 Walldorf (Zentrale)